Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsschluss
Verträge der Fürstlich Hohenzollernschen ARBER-BERGBAHN – Skiverleih , Talstation Arber 1, 94252 Bayerisch Eisenstein, Tel.: +49 (0) 9925 9414-0 E‐Mail: (nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet), die mit Dritten (nachfolgend als „Mieter“ bezeichnet) über diese Internetseite oder direkt in den Skiverleihstationen am Sonnenhang / Thurnhofhang zwecks Vermietung von Ski‐Zubehör zustande kommen, werden nur unter den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.
§2 Buchung
- Der Mieter hat die Möglichkeit das Equipment entweder online unter www.arberski.de oder direkt in den beiden Skiverleihstationen des Vermieters zu buchen.
- Bei Online-Buchungen:
- Der Mietpreis ist vollständig online zu entrichten und die Bezahlung kann mittels PayPal oder Kreditkarte erfolgen. Als Preise gelten die auf der Webseite vom Vermieter ausgewiesenen „online Buchungspreise“ für die jeweils gewünschte Ausrüstung bzw. Ausrüstungskategorie.
- Die Buchung erlangt für den Mieter Gültigkeit mit der Online Bezahlung und dem Erhalt der Buchungsbestätigung; für den Verleihshop mit dem Eingang der Buchungsbestätigung
- Bei Direktausleihe in den Skiverleihstationen
Die Buchung erlangt für den Mieter Gültigkeit mit Bezahlung und dem Erhalt des Leihequipments.
- Bei Direktausleihe in den Skiverleihstationen
§ 3 Kündigung / Rücktritt
- Eine Stornierung der Buchung ohne Grund ist bis 14 Tage vor Mietbeginn möglich.
- Eine Stornierung der Buchung nach diesem Zeitpunkt ist ausschließlich infolge Krankheit (ärztliches Attest), Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. Die Stornierung ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
- Keine Mietpreisrückerstattung wird gewährt, wenn die Wintersportausrüstung seitens des Mieters verspätet entgegengenommen wird oder aus irgendwelchen anderen Gründen überhaupt nicht entgegen genommen werden kann. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Ski- und/oder Snowboardausrüstung vorzeitig dem Vermieter zurückgibt.
- Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, berechtigen nicht zur Stornierung der Buchung.
- Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während der Mietdauer gilt unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses folgende Regelung:
- Eine Rückerstattung des Mietpreises für ungenutzte gebuchte Mietzeiten, ist nur dann möglich, wenn der Mietgegenstand sofort nach Eintritt der Verletzung oder der Erkrankung an den Vermieter zurückgegeben wird.
- Ist Punkt a) erfüllt, so wird der zuviel bezahlte Mietzins ab Ausstellungsdatum des vorzulegenden ärztlichen Zeugnisses rückerstattet. Ohne ärztliches Zeugnis ist keine Rückerstattung möglich.
- Sobald Ski-Verleih Arber in Kenntnis eines Anlassfalles ist und Punkt a) und b) erfüllt sind, überweist diese umgehend den bereits bezahlten Mietzins, der auf die nicht nutzbare Mietzeit entfällt.
- Bei Buchung des Mietobjektes kann ein Stornokostenschutz online abgeschlossen werden. Dieser Stornokostenschutz kann mit einem Aufpreis von 10% des Listenpreises des Vermieters erworben werden. Buchungen mit Stornokostenschutz können bis zwei Tage vor Abholtermin der gebuchten Waren storniert werden. Für den Fall, dass kein Stornokostenschutz abgeschlossen wurde, kann die Buchung nur entsprechend der Regelung in §3 Nr 1, 2 und 5 storniert werden.
§ 4 Abholung und Übergabe der Ausrüstung
- Der Mieter hat bei Abholung der Mietsache einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) sowie eine Buchungsbestätigung vorzuzeigen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird.
- Mit der Unterschrift auf dem Adressformular bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, welche zur fachgerechten Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die von dem Vermieter vorgenommene Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
§ 5 Mietdauer
- Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache bei dem Vermieter abgeholt wird. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an der dafür vorgesehenen Rückgabestelle erfolgen. Auf Wunsch des Vermieters ist die Mietsache auch an einem anderen Ort als der Rückgabestelle zurückzugeben.
- Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben, ist je angefangenen Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.
- Die Rückgabe aller Mietsachen hat am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer länger als vereinbarten Inanspruchnahme der Mietsache wird zusätzlich zur vereinbarten Miete die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen und der ursprünglich vereinbarten Mietdauer zu den vor Ort marktüblichen Konditionen berechnet und ist vom Mieter direkt vor Ort in bar zu bezahlen. Zudem behält sich der Vermieter die Erstattung einer Strafanzeige vor.
§ 6 Versicherung
- Der Mieter hat die Möglichkeit, die Mietsache gegen Beschädigung oder Diebstahl zu versichern, wobei ein Selbstbehalt in Höhe von fünfundzwanzig Prozent (25%) Marktwertes vereinbart wird. Die Kosten dieser Versicherung betragen zehn Prozent (10%) des gesamten Mietbetrages.
- Bei Diebstahl hat der Mieter innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Im Falle der Beschädigung der Mietsache hat der Mieter diese unverzüglich zum Vermieter zurückbringen.
- Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung der unversicherten Mietsache haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.
§ 7 Umtausch
Ein Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen. Beim Umtausch in eine niedrigere Kategorie wird kein Geld zurückerstattet.
§ 8 Preise, Zahlung, Verzugsfolgen
- Alle Preise sind in der Währung Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Es können wahlweise folgende Zahlungsarten gewählt werden:
- BAR:
Die Zahlung erfolgt mittels Bargeld bei Abholung der Mietsachen. - SIX-Payment-KREDITKARTE:
Mit Abgabe der Bestellung übermitteln Sie uns gleichzeitig Ihre Kreditkartendaten. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber fordern wir unmittelbar nach der Bestellung Ihr Kreditkartenunternehmen zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch das Kreditkartenunternehmen automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet. - PAYPAL, PAYPAL EXPRESS:
Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung im Shop fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
- BAR:
- Im Falle von Rücklastschriften ist der Vermieter berechtigt, neben den von der Bank belasteten Gebühren und Auslagen eine pauschale Gebühr von zehn Euro (10,00 €) zu berechnen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter Aufwendungen in Höhe der Rücklastschriftenpauschale nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden sind.
§ 9 Haftung und Pflichten des Mieters
- Der Mieter ist für die Dauer des vereinbarten Mietzeitraums für die Mietsache verantwortlich, er hat sie daher gemäß ihrer Funktion und Einsatzbedingungen sorgfältig zu benutzen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache (insbesondere Skier) einzeln und voneinander getrennt oder in Ski‐Safes verwahrt werden. Nachts ist die Mietsache in einem abgesperrten Raum oder ein einem abgesperrten Fahrzeug aufzubewahren.
- Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
- Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums dem Vermieter mitzuteilen und diese unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 10 Haftung und Pflichten des Vermieters
- Grundsätzlich gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
- Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
- Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.
- Weist die Mietsache bereits bei der ersten Entgegennahme durch den Mieter einen Mangel auf, so hat der Vermieter den Mangel zu beheben oder die Mietsache auszutauschen.
§ 11 Datenschutz
Wir verweisen auf die Datenschutzverordnung unter: www.arber.de
§ 12 Widerrufsrecht Online-Skiverleih
- Verbrauchern steht nach §312 kein Widerrufsrecht zu. Der der Mietvertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht
§ 13 Sonstige Bestimmungen
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Es gilt deutsches Recht. Bei Mietern, die den Vertrag zu einem Zweck schließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher gem. § 13 BGB), gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Ist der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‐ rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.“
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Seilbahn.
- Gerichtsstand für alle Klagen gegen die Bahn ist der Sitz der Seilbah
§ 15 Streitbeilegungsverfahren (nach § 36 VSBG)
Plattform der EU-Kommission zur Onlinestreitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 16 Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich.
Großer Arber, 15.11.2021
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Thomas Liebl
Betriebsleiter